BAFA: Zulassung
Zulassung von KWK-Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Zuständig für die Durchführung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (
KWKG) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (
BAFA). Um den KWK-Zuschlag vom (Verteil-)Netzbetreiber (VNB) zu bekommen, muss die KWK-Anlage beim BAFA zugelassen sein.
Der Zuschlag wird während der ersten zehn Betriebsjahre der Anlage gezahlt und beträgt für den lion-Powerblock 5,11 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der Zuschlag ist Bestandteil der Rückspeisevergütung, wird aber seit dem 01. Januar 2009 auch für den selbst genutzten KWK-Strom, also für die gesamte Nettostromerzeugung des lion-Powerblocks gezahlt.
Seit 14. Januar 2009 verzichtet das BAFA auf die Jahresmeldungen (nach §8 Abs. 2 KWKG) bei KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 10 Kilowatt (kW). In diese Kategorie gehört auch der lion-Powerblock.
Ebenso wurde die Zulassung für diese kleinen Anlagen vereinfacht. Zur Zeit gilt eine Allgemeinverfügung (nach §6 Abs. 6 KWKG) zur Erteilung der Zulassung für kleine KWK-Anlagen
mit einer elektrischen Leistung bis 10 kW.
Seit dem 16. Oktober 2009 braucht der Betrieb eines lion-Powerblocks lediglich angezeigt werden.
Mit der Anzeige senden Sie bitte eine
Herstellererklärung und das
Inbetriebsetzungsprotokoll als Anlagen mit zum BAFA. Machen Sie sich zwei Kopien von dem Anzeigenformular, eine für Ihre Unterlagen und die andere für den Netzbetreiber.
Die Herstellererklärung und das Inbetriebsetzungsprotokoll sind geschützte pdf-Dokumente.
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